Pflegereform 2027 – Wir bleiben an Ihrer Seite!

Veröffentlicht am 21. Oktober 2026 um 20:35

Neue Regelungen. Neue Möglichkeiten. Vertraute Menschen.

Ab 2027 sind Veränderungen in der Pflegeversicherung geplant. Besonders die Finanzierung von Unterstützung im Alltag soll neu geregelt werden.

Diese Änderungen sind geplant:

 

Mehr Unterstützung mit dem Sozialraumbudget

Der bisherige Entlastungsbetrag von 131 € monatlich soll durch das neue Sozialraumbudget ersetzt werden.

 

Mehr Geld für ambulante Pflege

Die monatlichen Pflegesachleistungen sollen steigen. Dadurch können sich neue Möglichkeiten ergeben, Pflege und Unterstützung zu Hause zu finanzieren.

 

Höhere Beträge für die Unterstützung im Alltag

Für Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 sind künftig 175 € monatlich vorgesehen.

Für Kinder und junge Erwachsene unter 25 Jahren mit Pflegegrad 2 bis 5 sollen es sogar 300 € monatlich sein.

Was bedeutet das für Pflegegrad 1?

Für Menschen mit Pflegegrad 1 soll der bisherige Entlastungsbetrag leider entfallen.

Gut zu wissen!

Noch sind die Änderungen nicht endgültig beschlossen!

Wir behalten die Entwicklungen für Sie im Blick und informieren Sie rechtzeitig.

 

Wir arbeiten bereits an Lösungen!

Hinter den Kulissen beschäftigen wir uns intensiv mit den geplanten Veränderungen und schaffen bereits die Voraussetzungen, um unsere Angebote langfristig fortzuführen.

Unser Ziel ist es, dass Sie auch künftig Ihre vertrauten Mitarbeitenden an Ihrer Seite haben und unsere Leistungen möglichst wieder über das neue Sozialraumbudget finanzieren können.

Sollten die gesetzlichen Änderungen wie geplant in Kraft treten, prüfen wir gemeinsam mit Ihnen individuelle Möglichkeiten, um die Versorgung in der Übergangszeit sicherzustellen. Hierfür können beispielsweise auch die Pflegesachleistungen im Rahmen einer Kombinationsleistung infrage kommen.

Unser Tipp:
Pflegegrad noch 2026 überprüfen lassen!

Wir empfehlen, den bestehenden Pflegegrad noch in diesem Jahr überprüfen zu lassen – insbesondere bei Pflegegrad 1.

Denn nach dem aktuellen Gesetzentwurf soll der bisherige Entlastungsbetrag für Menschen mit Pflegegrad 1 entfallen und es könnten strengere Voraussetzungen gelten, um einen Pflegegrad zu erhalten oder in einen höheren Pflegegrad eingestuft zu werden.

Wenn sich Ihr Gesundheitszustand verändert hat oder Sie inzwischen mehr Unterstützung benötigen, könnte ein höherer Pflegegrad infrage kommen.
Wir beraten Sie gerne und prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob ein Antrag auf Höherstufung sinnvoll ist. Auch bei den weiteren Schritten unterstützen wir Sie selbstverständlich.

Gemeinsam finden wir einen Weg!

Unser Anspruch bleibt, Ihre Leistungen aus der Pflegeversicherung bestmöglich zu nutzen und eine zuverlässige Versorgung sicherzustellen.

Noch ist das Gesetz nicht endgültig verabschiedet. Wir informieren Sie rechtzeitig über die nächsten Schritte und besprechen gemeinsam, welche Möglichkeiten für Sie bestehen.

Wir bleiben dran. Wir denken weiter.
Und vor allem: Wir bleiben an Ihrer Seite!

Ihre Tilia Familie

Kommentar hinzufügen

Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare.